Halten für Lieferdienste
Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 15. Dezember 2020 Ab sofort können Braunschweiger Gastronominnen und Gastronomen sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, die aufgrund der Schließvorgaben einen Lieferdienst anbieten, wieder eine Ausnahmegenehmigung