Zentrenkonzept Einzelhandel wird aktualisiert

Stellungnahmen zum Berichtsentwurf möglich

Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom 26. Januar 2022

Braunschweig. Das Zentrenkonzept Einzelhandel der Stadt Braunschweig wird aktualisiert. Bevor die Ratsgremien den Entwurf beraten, können sich Bürgerinnen und Bürger, Interessengruppen und -verbände, Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen über die Inhalte des Konzeptes informieren und Anregungen und Bedenken äußern. Die Anregungen werden geprüft und mit Abwägungsvorschlägen der Politik vorgelegt.

Der Berichtsentwurf zum Zentrenkonzept Einzelhandel und weitere Informationen können vom 27. Januar bis 26. Februar auf der Website der Stadt Braunschweig unter www.braunschweig.de/stellungnahme-zentrenkonzept sowie in der Beratungsstelle Planen-Bauen-Umwelt, Langer Hof 8, 5.Stock, Zimmer 503, eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer  470 – 4001 oder 470 – 4002 benötigt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen bei der Stadt eingereicht werden.

Die Stadt Braunschweig verfolgt mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel seit vielen Jahren eine strategische räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Zurückliegende, aktuelle und absehbare Entwicklungen in der Handelslandschaft, Änderungen im Verbraucherverhalten und Neuerungen des planungsrechtlichen Rahmens erfordern, dass das Zentrenkonzept Einzelhandel aktualisiert wird.

Durch Ziele und Grundsätze für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben an dafür geeigneten Standorten können städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden. Das Konzept trifft Aussagen zum Umgang mit Ansiedlungsanfragen für Politik und Verwaltung und bietet Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen von Einzelhandelsbetrieben und weiteren privater Akteuren wie Immobilien- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Der Rat soll den Entwurf des Zentrenkonzepts als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließen. Relevante Ratsgremien wurden bereits über den Entwurf informiert. Wesentliche Inhalte sind die Braunschweiger Sortimentsliste, die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und die Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung. Diese Inhalte und das Konzept selbst sind nach dem Ratsbeschluss bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.

Zentrenkonzept Einzelhandel wird aktualisiert

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