Wirtschaftsdezernat will Eröffnung von Geschäften in der Innenstadt mit Mietzuschüssen fördern

Pressemitteilung von Dienstag, 31. August 2021 Stadt Braunschweig

Braunschweig. Aus dem Existenzgründerfonds der Stadt Braunschweig sollen künftig auch Mietzuschüsse für die Eröffnung inhabergeführter Geschäfte in der Innenstadt gezahlt werden. Das hat Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa jetzt dem Wirtschaftsausschuss im Vorfeld der Sitzung am 7. September mitgeteilt. In einer Testphase bis zum Sommer 2022 will die Stadt erproben, ob die angepasste Förderung einen Beitrag zur Reduzierung von Leerständen und zur Stärkung der Innenstadt leisten kann.

45.000 Euro jährlich stehen aktuell für den Existenzgründerfonds zur Verfügung, mit dem die Stadt seit 2007 Gründerinnen und Gründer beim Start in die Selbstständigkeit unterstützt. Bis zu 7.500 Euro werden pro Gründung oder Unternehmenserweiterung gewährt. Für die Beratung und Abwicklung ist die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft zuständig. Bislang steht das Geld ausschließlich für Investitionskosten zur Verfügung und ist unter anderem an die Bedingungen geknüpft, dass der Betrieb Arbeitsplätze schaffen und seinen Sitz in Braunschweig mindestens drei Jahre lang aufrechterhalten muss.

Mit dem Ziel die Innenstadt zu stärken, wird die Stadt die Förderrichtlinie nun erweitern. Dem Wirtschaftsdezernat zufolge werden künftig bei der Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften innerhalb der Okerumflut auch Mietkosten für die ersten sechs Monate bezuschusst. Die Förderung wird bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete betragen, maximal jedoch 1.250 Euro pro Monat. Der maximale Förderbetrag von 7.500 Euro bleibt somit bestehen.

„Die Erweiterung des Existenzgründungsfonds soll innenstadtaffine Gründungen fördern, kreative Einzelhandelskonzepte unterstützen und einen Beitrag zur Reduzierung von Leerständen leisten“, so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. Um die Förderung zu beantragen, müssen Interessierte lediglich eine Gewerbeanmeldung, einen Mietvertrag und eine Kurzdarstellung des Konzepts vorlegen. Die Verpflichtung, das Unternehmen für drei Jahre in Braunschweig aufrechtzuerhalten, entfällt.

Wirtschaftsdezernat will Eröffnung von Geschäften in der Innenstadt mit Mietzuschüssen fördern

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