Pressemitteilung von Dienstag, 28. September 2021 Stadt Braunschweig
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute, 28. September, in Braunschweig den fünften Werktag in Folge unter 50. Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung erlässt die Stadt Braunschweig deshalb eine Allgemeinverfügung. Damit entfällt ab Donnerstag, 30. September, die 3G-Regel, die Leistungen auf gegen Corona geimpfte, negativ getestete oder genesene Menschen beschränkt, für bestimmte Bereiche.
Ab Donnerstag gilt 3G damit nicht mehr für den Besuch von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben und die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (betrifft auch Kinos, Theater, Museen etc.). Auch für körpernahe Dienstleistungen und die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen entfällt die 3G-Regel.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Maskenpflicht sowie die Dokumentationspflicht in diesen Bereichen weiterhin gelten und bittet die Betreiber deren Einhaltung zu kontrollieren. Masken- und Abstandspflicht in Innenräumen können nur entfallen, wenn sich Betreiberin oder Betreiber bzw. Veranstalterin oder Veranstalter dafür entscheiden, den Zutritt auf Geimpfte und Genesene zu beschränken (2G). Es empfiehlt sich daher, sich vor dem Besuch einer Veranstaltung oder eines Betriebs darüber zu informieren, welche Regeln dort gelten.
Unabhängig von der Inzidenz gilt die 3G-Regel weiterhin in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen, bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen und in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars.
Eine Warnstufe in Abhängigkeit von den landesweiten Parametern Hospitalisierung und Intensivbettenbelegung von Covid-19-Patienten galt in Braunschweig nur kurzzeitig. Diese wurde jedoch mit Veröffentlichung der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung am 22. September aufgehoben.