Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in städtischen Liegenschaften 3-G-Nachweis nicht mehr erforderlich

Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom Montag, 21. März 2022

Wer städtische Liegenschaften besucht, braucht ab sofort keinen 3-G-Status (geimpft, genesen oder getestet) mehr nachzuweisen. Dies folgt aus den Regelungen des neuen bundesweiten Infektionsschutzgesetzes (IfSG).Allerdings müssen Besucherinnen und Besucher städtischer Liegenschaften eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (oder eine FFP2-Maske) tragen. Diese Bestimmung beruht aus den Übergangsregelungen zum IfSG, die das Land Niedersachsen erlassen hat. Sie gelten bis einschließlich 2. April.

Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in städtischen Liegenschaften 3-G-Nachweis nicht mehr erforderlich

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