Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom Montag, 21. März 2022
Wer städtische Liegenschaften besucht, braucht ab sofort keinen 3-G-Status (geimpft, genesen oder getestet) mehr nachzuweisen. Dies folgt aus den Regelungen des neuen bundesweiten Infektionsschutzgesetzes (IfSG).Allerdings müssen Besucherinnen und Besucher städtischer Liegenschaften eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (oder eine FFP2-Maske) tragen. Diese Bestimmung beruht aus den Übergangsregelungen zum IfSG, die das Land Niedersachsen erlassen hat. Sie gelten bis einschließlich 2. April.