Pressemitteilung von Freitag, 7. Mai 2021 Stadt Braunschweig
Braunschweig. Die Genehmigung von Veranstaltungen unter freiem Himmel im Stadtgebiet soll vereinfacht werden. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) soll künftig nicht nur für die Innenstadt, sondern für alle Veranstaltungsorte in den Außenbereichen der Stadt zentrale Ansprechpartnerin sein. Das Ordnungsamt koordiniert verwaltungsintern im Sinne einer One-Stop-Lösung. Die fachbereichsübergreifende Projektgruppe „Öffentliche Veranstaltungen“ der Verwaltung hat in den zurückliegenden Monaten die Grundzüge für ein neues Verfahren entwickelt und eine Leitlinie für Veranstaltungen formuliert. Darüber ist jetzt der Rat in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen informiert worden (siehe Anlage mit allen Details).
Bisher treffen Veranstalter in Braunschweig bei der Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen auf diverse Akteure in der Verwaltung. Künftig soll das Stadtmarketing sie beraten und bei der Antragstellung unterstützten. Das Stadtmarketing soll zugleich im Hinblick auf die Termine der gesamtstädtischen Veranstaltungen koordinieren, die Stadtbildgestaltung berücksichtigen und bei den Veranstaltern auf möglichst entscheidungsreife Anträge hinwirken.
Insbesondere bei der Genehmigung von größeren Veranstaltungen ist zumeist eine Reihe von Organisationseinheiten der Verwaltung beteiligt, wenn es um die Überlassung einer Fläche, die Lärmauflagen, den Brandschutz, um Sondernutzungen und Baugenehmigungen oder die Sicherheit geht. Hier soll künftig der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit verwaltungsintern moderieren. Er fordert die Erstellung der Sicherheitskonzepte ein und tritt für die Veranstalter nach außen als einzige genehmigende Stelle der Verwaltung in Erscheinung.
Damit in diesem Sommer möglichst kurzfristig auf Anfragen nach Open-Air-Flächen reagiert werden kann, beginnt das Stadtmarketing zeitnah mit der Koordination im Rahmen einer Task-Force. Um der zu erwartenden verstärkten Nachfrage nach Open-Air-Flächen während der Corona-Epidemie schnell und flexibel begegnen zu können, hat eine weitere Projektgruppe („Open- Air-Gelände“) mit der Suche nach Flächen und der Erstellung von Steckbriefen für diese Flächen begonnen. Ziel ist es, vorhandene Flächen und Veranstalter möglichst pragmatisch zueinander zu bringen. Die gesammelten Erfahrungen fließen in die Erarbeitung der Dienstanweisung für das Verfahren ein, das regulär ab 2022 zum Einsatz kommen soll.
Folgende Leitlinie für die zukünftige Flächenvergabe hat die Projektgruppe „Öffentliche Veranstaltungen in der Stadt Braunschweig“ formuliert:
„Öffentliche Veranstaltungen sind in Braunschweig ausdrücklich erwünscht. Sie sind ein wichtiges Element des urbanen Lebens, sind Ausdruck der Attraktivität der Stadt – aber auch Wirtschaftsfaktor. Die Stadtverwaltung unterstützt daher gemeinsam mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH Veranstalter bei deren Vorbereitungen mit dem Ziel, attraktive und sichere Veranstaltungen stattfinden zu lassen, die die Interessen der Anwohner und der Allgemeinheit nicht über Gebühr beinträchtigen.
Die öffentlichen Grün- und Parkanlagen der Stadt Braunschweig haben wichtige stadtgesellschaftliche und stadtökologische Funktionen. Zur Aufrechterhaltung dieser Funktionen gilt es diese Grün- und Parkanlagen zu schützen und zu erhalten. Sie sind ökologisch wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere und tragen zum Erhalt der Artenvielfalt in der Stadt bei. Die Benutzung dieser Flächen muss daher auch im Hinblick auf den Naturschutz mit besonderer Vorsicht erfolgen. In den historischen Parkanlagen Bürgerpark, Richmondpark, Inselwallpark / Löbbeckes Insel, Prinz-Albrecht-Park, Theaterpark, Museumpark, Stadtpark und Viewegs Garten, den Naherholungsgebieten Ölper See und Südsee, dem Hermann-Löns-Park und dem Schul- und Bürgergarten unterliegen öffentliche Veranstaltungen besonderen Anforderungen. Neben den bestehenden etablierten Veranstaltungsformaten sollen hier Veranstaltungen über den bisherigen Umfang hinaus nur nach besonderer Prüfung in Ausnahmefällen stattfinden. Private Feiern und Veranstaltungen sollen in der Regel nicht zugelassen werden, Ausnahmen gelten z. B. für Grillplätze.
Die unterschiedlichen Interessen, die zwischen dem Veranstalter, Dritten (z. B. Schutz der Nachtruhe) sowie der Stadt und ihrer Gesellschaft bestehen, sind in Ausgleich zu bringen. Attraktive Veranstaltungen sind Teil großstädtischen Lebens, zu dem auch ein aktives Nachtleben gehört. Andererseits müssen Veranstaltungen, wo immer nötig, mit Auflagen versehen werden und ist deren Einhaltung konsequent zu kontrollieren.“
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