Hinweise zu Veranstaltungen und Hygienekonzepten

Pressemitteilung von Mittwoch, 3. Juni 2021 Stadt Braunschweig

Durch die aktuell stabile Inzidenz unter 35 sind in Braunschweig im Rahmen der Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung wieder mehr Veranstaltungen möglich. Da von zunehmenden Anfragen zu Veranstaltungen und Hygienekonzepten beim Gesundheitsamt auszugehen ist, weist die Stadtverwaltung auf die geltenden Bestimmungen hin.

Die geplante Veranstaltung muss nach den Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum Zeitpunkt des Termins zulässig sein. Aktuell gibt die Verordnung inzidenzabhängige Regelungen vor. Die Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung setzt die Erstellung eines Hygienekonzeptes voraus. Eine Genehmigung des Hygienekonzeptes wird nicht grundsätzlich gefordert. Das Hygienekonzept muss lediglich auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt und über dessen Umsetzung Auskunft erteilt werden. Ein Hygienekonzept muss jedoch zwingend vorgelegt werden, wenn die Verordnung eine Genehmigung der Veranstaltung vorsieht.

Im Hygienekonzept sind Maßnahmen zu nennen, die dem Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus dienen. Die Personenzahl ist auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten zu begrenzen und zu steuern. Hier sollten eine maximale Personenzahl sowie die Größe der vorhandenen Räumlichkeiten bzw. des genutzten Geländes genannt werden. Eine Überschreitung der maximalen Personenzahl ist zu vermeiden (z.B. durch Personenzählung). Es sind Vorkehrungen zur Wahrung des Abstandsgebots zu treffen (z.B. Bodenmarkierungen, feste Sitzplätze mit Mindestabstand). Die Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten sind zu steuern, Warteschlangen sollten vermieden werden. Die Nutzung sanitärer Anlagen sollte geregelt werden (z.B. durch Angabe der zulässigen Maximalpersonenzahl in der Anlage, Sperrung von Waschbecken/Toiletten zur Sicherstellung des Mindestabstandes).

Das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen muss sichergestellt werden. Im Hygienekonzept sollte daher ein Reinigungsintervall vorgegeben werden. Weiterhin ist im Hygienekonzept ein Lüftungskonzept (Lüftungsanlage, Lüftungsintervall) zu beschreiben, um sicherzustellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.

Aufgrund der hohen Anzahl an eingehenden Anfragen kann nicht jedes Konzept vom Gesundheitsamt geprüft werden. Wenn konkrete Fragen oder Unsicherheiten in Bezug auf die Verordnungslage und die Umsetzung von Hygienemaßnahmen bestehen, können diese per Mail unter gesundheitsschutz@braunschweig.de eingereicht werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche eingeplant werden muss.

Hinweise zu Veranstaltungen und Hygienekonzepten

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