Pressemitteilung der Stadt Braunschweig von Montag, 1. November 2021
Braunschweig. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen mit dem Coronavirus liegt heute, 1. November, in Braunschweig den fünften Werktag in Folge über 50. Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung erlässt die Stadt Braunschweig deshalb eine Allgemeinverfügung. Damit gilt ab Mittwoch, 3. November, die erweiterte 3G-Regel, die bestimmte Leistungen auf gegen Corona geimpfte, negativ getestete oder genesene Menschen beschränkt. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die erweiterte 3G-Regel gilt in den Innenräumen von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen – einschließlich Fitnessstudios und Kletterhallen. Weiterhin müssen Besucherinnen und Besucher in Schwimmhallen, Spaßbädern, Thermen und Saunen und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Teilnehmenden nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Dies gilt auch für Kinos, Theater und Spielhallen.
Ausnahmen gelten für Sitzungen und Zusammenkünfte, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, religiöse Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes. Die Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen oder Betreiber der Einrichtungen müssen den Nachweis aktiv einfordern, wird dieser nicht vorgelegt, so muss der Zutritt verweigert werden. Auch sind sie verpflichtet, die bei ihnen dienstleistenden Personen nach einem Testkonzept mindestens zweimal in der Woche auf das Vorliegen des Corona-Virus zu testen, wenn keine Impfnachweise oder Genesenennachweise vorgelegt werden.