winterkunstzeit findet ohne verkaufsoffenen Sonntag statt

Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 3. Februar 2020

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: Am Sonntag, 9. Februar, dürfen die Geschäfte in Braunschweig im Rahmen der winterkunstzeit nicht öffnen. Die Entscheidung bezüglich der anderen drei Sonntage 19. April, 27. September und 8. November steht noch aus. Wie bereits angekündigt findet die Veranstaltung dennoch von Mittwoch bis Sonntag statt.

Von Gewerkschaftsseite war Klage gegen die vom Handel beantragte und von der Stadt Braunschweig genehmigte Verkaufsöffnung an vier Sonntagen in 2020 eingereicht worden. Zunächst hat das Verwaltungsgericht nur den 9. Februar betrachtet und der entsprechenden Klage dagegen stattgegeben.

„Ich bin maßlos enttäuscht, dass wir an dem Sonntag nicht die Gesamtheit des Angebotes der Kunstschaffenden und des Braunschweiger Handels präsentieren können“, sagt Olaf Jaeschke, Vorstandsvorsitzender des Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI). Gemeinsam mit dem Arbeitsausschuss Peripherie e. V. (AAP) und in Abstimmung mit dem Dom, den Akteuren und Betriebsräten in der Innenstadt hatte der AAI die Verkaufsöffnung an den Sonntagen bei der Stadt Braunschweig beantragt. „Es stimmt mich traurig, dass unsere Anstrengungen, Braunschweigerinnen, Braunschweiger und Gäste aus der Region zu diesem tollen Kunsterlebnis in seiner Mischung mit Gastronomie und Einkaufen einzuladen, vergebens waren.“

„Die Gerichtsentscheidung zeigt, wie unklar die aktuelle Gesetzeslage ist und welche Unsicherheiten sie für die engagierten Akteure mit sich bringt. Das hat der Handelsverband Deutschland am letzten Freitag in seiner Jahrespressekonferenz ebenfalls moniert. Selbst bei dem optimalen Fall einer Einigung aller Akteure wie in Braunschweig reicht ein Außenstehender, um alles zu kippen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, die die winterkunstzeit mit Unterstützung verschiedener Partner veranstaltet. Jaeschke schließt sich an: „Es ist beachtlich, wie auf der einen Seite der vermeintliche Kampf zum Schutz der Sonntage ausgerufen wird, auf der anderen Seite mit willkürlichen Forderungen schlicht Machtpolitik versucht wird. Ein tatsächlicher Dialog zur Qualität entsprechender Veranstaltungen und zum Wohl der Innenstädte kann so überhaupt nicht stattfinden. Bei uns wird gegen aufwändige Veranstaltungen als Anlass geklagt, anderswo wird ein einfacher Flohmarkt als Anlass akzeptiert.“

Mehr als 60 Künstlerinnen, Künstler und Kreative zeigen bei der winterkunstzeit vom 5. bis zum 9. Februar ihre Arbeiten in der Braunschweiger Innenstadt. Besucherinnen und Besucher können in zahlreichen Ausstellungen die Bandbreite der regionalen Kunstszene entdecken und sich in Mitmachaktionen selbst ausprobieren. „Unser Ziel ist es, attraktive Angebote für die Menschen in Braunschweig und in der Region zu schaffen und Erlebnisse zu bieten, die die Stadt so besuchens- und lebenswert zeigen, wie sie ist“, so Leppa weiter. „Um die Attraktivität und die Qualitäten des Standortes zu zeigen, entwickeln wir eigenständige Konzepte. Ich bedaure es sehr, dass unser Konzept das Gericht nicht überzeugen konnte und die für die winterkunstzeit geplante Sonntagsöffnung nicht stattfinden kann. Aber ich möchte alle einladen, dennoch zur winterkunstzeit in die Braunschweiger Innenstadt zu kommen, die Künstlerinnen und Künstler auch am Sonntag zu besuchen und die Veranstaltung zu genießen.“

winterkunstzeit findet ohne verkaufsoffenen Sonntag statt

Archiv

AAI NEWSLETTER

jetzt abonnieren