Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom 19. August 2016
Zur Situation unter den Rathaus-Arkaden hat Ordnungsdezernent Claus Ruppert heute Stellung genommen. In den vergangenen Wochen hätten die Verwaltung immer wieder Hinweise und Anfragen dazu erreicht. Bemängelt werde, dass durch die Ansammlung von Menschen, die dort auf Decken lagern, betteln und Alkohol trinken, ein Unsicherheitsgefühl für Passanten entstanden sei. Die Verwaltung könne das nachvollziehen und sehe dringenden Handlungsbedarf. Wenn bei Passanten ein Unsicherheitsgefühl entstehe, müssten sich Polizei und Stadtverwaltung verständigen, wie dem abgeholfen werden kann. Erste Gespräche mit der Polizei hätten dazu bereits stattgefunden, weitere seien anberaumt.
„Wir werden gemeinsam mit der Polizei alle Möglichkeiten prüfen, um dort eine Verbesserung zu erreichen.“ Noch stärker als bisher solle der Zentrale Ordnungsdienst Präsenz zeigen und bei Verstößen eingreifen. Denkbar sei zudem auch der Einsatz von Sozialpädagogen, die die Personen dort direkt auf Fehlverhalten ansprechen und eine Verhaltensänderung bewirken. Auch solle erneut Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen werden. Dass in dem Bereich Straßenverkauf alkoholischer Getränke stattfinde, habe wesentlich dazu beigetragen, dass sich dort Gruppen von Trinkenden zusammenfänden. Die Ladenlokale in den Arkaden seien nicht im Besitz der Verwaltung, daher könne sie hier nicht steuernd in die Vermietung eingreifen. „Aber wir werden die Eigentümer erneut auf die Problemlage hinweisen.“ Auch geprüft werden solle, ob die erteilten Sondergenehmigungen für Sitzflächen in dem Bereich die Situation beeinträchtigen.
Zudem sei derzeit ohnehin eine Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit in Arbeit. Angestrebt werde, ein Verbot des Lagerns auf öffentlichen Plätzen und wegen darin zu verankern.
Gleichwohl sei die Situation nicht so einfach zu verändern. Insofern wolle er hier keine zu großen Erwartungen wecken, so Ruppert. Grundsätzlich gebe es in Großstädten immer Bereiche, wo Alkohol getrunken oder gebettelt werde. Beispielsweise gebe es in Hannover ähnliche Probleme, z. B. am Hauptbahnhof und auch in Stadtteilen. In Braunschweig sei lange Zeit auch die Freitreppe am Schlossmuseum so ein Treffpunkt gewesen. Mittlerweile habe sich die Situation verlagert. Ruppert erinnerte daran, dass es weder verboten sei in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken noch zu betteln. „Es ist rechtlich auch gar nicht möglich, bestimmten Personengruppen quasi „Stadtverbot“ zu erteilen. Allerdings darf auch die Qualität städtischen Lebens nicht leiden. Hier müssen wir einen Ausgleich finden.“
Zum Thema Alkoholverbotszone zeigte er sich skeptisch. Hier habe sich die Auffassung der Gerichte nicht wesentlich geändert. Vielfach hätten bundesweit solche Verbote nicht standgehalten, da die Rechtsprechung es nicht als nachgewiesen ansieht, dass Alkoholgenuss regelmäßig und typischerweise Straftaten oder Ordnungsstörungen nach sich zieht. Rechtlich sei es eben nicht haltbar, allen, die auf der Straße Alkohol trinken, dieses pauschal zu unterstellen. Ordnungsbehördliche Verbote, die auf solchen Annahmen fußten, würden von Gerichten für nichtig erklärt. Nach der geltenden Rechtsauffassung könne nur gegen konkrete Verstöße vorgegangen werden. Der in der Öffentlichkeit diskutierte Fall Göttingen sei anders gelagert und nicht auf Braunschweig übertragbar, die Umstände der Alkoholverbote in Fulda werde die Verwaltung prüfen.
Zu beraten sei auch das Thema Videoüberwachung. Allerdings mache dies nur Sinn, wenn die Aufnahmen auch gespeichert werden können. Denn ein Rund-um-die-Uhr-Monitoring sei personell nicht zu leisten. Das Speichern der Aufnahmen sei allerdings nur zulässig, wenn in dem Bereich gehäuft Straftaten aufgetreten seien. Das sei laut Polizei nicht der Fall. Gleichwohl werde die Stadt auch dies mit der Polizei erörtern.
Zum Betteln sagte Ruppert, dieses könne nur unterbunden werden, wenn aggressiv gebettelt werde. Der Zentrale Ordnungsdienst werde auch weiterhin bei seinen Kontrollgängen darauf achten, ebenso wie auf Verunreinigungen, könne jedoch nur einschreiten, wenn er konkret einen Verstoß feststelle.
Alle diese Themen würden intensiv mit der Polizei besprochen. „Die Möglichkeiten, die wir haben, werden wir ausschöpfen“, so Ruppert.