Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den 29. November den Entwurf des neuen Ladenöffnungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Danach soll in Zukunft eine Öffnung der Läden an allen Feiertagen sowie am 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt, ausgeschlossen sein. Die Regelungen für verkaufsoffene Sonntage sollen unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung rechtssicherer gestaltet werden. Ziel der Landesregierung sei es, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe im Sinne der Beschäftigten und den Interessen des Einzelhandels sicherzustellen, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Zudem soll ein neues Genehmigungssystem für die sogenannten verkaufsoffenen Sonntage eingeführt werden. Es sieht grundsätzlich vier Genehmigungen pro Jahr bezogen auf das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet vor. Zusätzlich soll es eine Genehmigung pro Jahr für einzelne Verkaufsstellen sowie eine Öffnungsmöglichkeit pro Jahr je Stadtbezirk geben, wenn diese Öffnung kommunalen Entwicklungszielen dient.
Im Zuge der Föderalismusreform konnte 2007 für das Niedersächsische Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) ein ausgewogener Kompromiss zwischen den vielschichtigen, sich zum Teil widersprechenden Interessen der Kirchen, des Einzelhandels, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Gewerkschaften und vieler weiterer gesellschaftsrelevanter Gruppen und Verbände erreicht werden. Mit dem jetzigen Verfahren wird den Beteiligten erneut die Gelegenheit geboten, sich mit Stellungnahmen in die Novellierung des Gesetzes einzubringen. Nahezu alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens sollen bei der abschließenden Meinungsbildung der Landesregierung vor der Einbringung der Novelle in den Landtag berücksichtigt werden, so Ministerin Rundt.