Pressemitteilung von Mittwoch, 22. April 2020 Stadt Braunschweig
Braunschweig. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat der Richtlinie für einen Soforthilfefonds für von der Corona-Virus-Pandemie existenziell bedrohte Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige, Freiberufler sowie Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und weitere Einrichtungen zugestimmt. Mit zunächst drei Millionen Euro will die Stadt Betroffenen helfen, die nicht oder nicht ausreichend von den Rettungsschirmen von Bund und Land profitieren. Das Antragsverfahren soll am morgigen 23. April, 10 Uhr, eröffnet werden.
Von den insgesamt bereitgestellten drei Millionen Euro sollen zwei Millionen für (Solo-)Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit maximal 249 Beschäftigten eingesetzt werden. Sie sollen je nach Betriebsgröße jeweils bis zu 30.000 Euro aus dem Härtefallfonds erhalten.
Den Förderbeträgen liegt folgende Staffelung zugrunde:
– weniger als 6 Erwerbstätige: bis zu 3.000 Euro (hierzu gehören auch sog. Soloselbstständige),
– weniger als 10 Erwerbstätige: bis zu 5.000 Euro,
– weniger als 50 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro,
– weniger als 250 Erwerbstätige: bis zu 30.000 Euro
Ein Drittel des Härtefallfonds, also eine Million Euro, ist für kulturelle Einrichtungen und Kulturschaffende vorgesehen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kulturschaffende, die zum Beispiel durch coronabedingt abgesagte Engagements existenzbedrohende Einnahmeverluste verzeichnen. Sie können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe von der Stadt erhalten, Musikgruppen und andere künstlerische Ensembles bis zu 6.000 Euro. Darüber hinaus sollen Kulturschaffende für bereits angefallene Kosten für Projekte, die nun nicht mehr oder nur verändert durchgeführt werden können, Kompensationen von bis zu 1.000 Euro erhalten. Des Weiteren sollen Kultureinrichtungen, vergleichbar zu Unternehmen, Unterstützung zur Abwehr von wirtschaftlicher Existenznot erhalten können.
Über die Internetseite www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds wird ab dem 23. April, 10 Uhr, das jeweilige Antragsformular zu finden sein, eines für die Kulturszene, eines für alle anderen Wirtschaftszweige. Bereits ab heute sind auf dieser Internetseite jeweils ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zur Antragstellung sowie eine FAQ-Liste hinterlegt, die zentrale Fragen zum Antragsverfahren beantwortet.
Der einmalige Zuschuss muss von den Empfängern nicht zurückgezahlt werden. Er kann jedoch in Einzelfällen auch als rückzuzahlendes Überbrückungs-Darlehen gewährt werden, wenn die Betroffenen aufgrund der Wartezeit bis zur Auszahlung ihrer Bundes- oder Landeshilfen kurzfristig existenziell bedroht sind.
„Der Härtefallfonds ist ausdrücklich als Ergänzung zu den Hilfsprogrammen von Bund und Land angelegt. Mit den kommunalen Mitteln wollen wir keine Parallel-Förderung betreiben, sondern denjenigen Unternehmen, Einrichtungen, Selbstständigen und Freiberuflern unter die Arme greifen, bei denen die Bundes- und Landeshilfen nicht in Frage kommen oder nicht ausreichen, um die durch die Pandemie verursachte existenzbedrohende Lage zu überstehen“, so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa.
Kulturdezernentin Dr. Anja Hesse ergänzt: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, einen Fördertopf zu schaffen, der sowohl versucht die Bedarfe der Unternehmen zu decken, als auch die Nöte fokussiert, die die vielen Kulturschaffenden und die Kultureinrichtungen infolge der coronabedingten Schließung der Häuser sowie der Absage von Veranstaltungen und Aufführungen zu bewältigen haben.“ Gerade diese Bereiche der Kulturszene hätten es schwer, schnelle und substantielle Hilfe aus den Unterstützungsfonds von Bund und Land zu bekommen. „Dass wir bereits Situationen von Kulturschaffenden unterstützen, in denen nicht erst der pure wirtschaftliche Existenzkampf begonnen haben muss, sondern die Stadt Braunschweig bereits den Erhalt der kulturellen Vielfalt als relevante Zielgröße für wichtig erachtet, das ist im Landesvergleich durchaus nennenswert“, so Dr. Hesse.
Die Beantragung der Hilfe aus dem Braunschweiger Härtefallfonds ist ausschließlich in elektronischer Form über die Website www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds möglich. Zusätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten sind der Fachbereich Kultur und Wissenschaft sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft GmbH montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr über die folgenden Hotlines erreichbar:
Hotline für die Kulturszene: 0531 470-4847 (Start: 23. April, 10 Uhr)
E-Mail: corona-kulturhilfsfonds@braunschweig.de
(Am ersten Wochenende wird auch am Samstag, 25. April, und Sonntag, 26. April, eine Beratung sichergestellt sein, um allen Antragstellern eine schnellstmögliche Beantragung zu ermöglichen. Nähere Informationen können der Internetseite entnommen werden.)
Hotline für die Wirtschaft: 0531 470-2020 (Start: 23. April, 10 Uhr)
E-Mail: beratung.hilfsfonds@braunschweig.de
(Am ersten Wochenende ist die Braunschweig Zukunft GmbH auch am Samstag, 25. April, von 10-16 Uhr erreichbar.)
Antragsteller aus der Wirtschaft können sich zudem bei Bedarf auch an die Kammern und Verbände wenden. Das regionale Beratungsnetzwerk, das die Wirtschaftsförderung zusammen mit zahlreichen Partnern Ende März ins Leben rief, ist eingebunden und berät auch bei Fragen zum Härtefallfonds. Die Übersicht über die Ansprechpartner ist ebenfalls unter www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds zu finden.
Bild: Braunschweig Stadtmarketing GmbH/Christian Bierwagen