Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 30. März 2020
Gastronominnen und Gastronomen, die aufgrund der Schließvorgaben einen Lieferdienst anbieten, können jetzt leichter für das Be- und Entladen halten. Die Stadtverwaltung und das Stadtmarketing stellen kurzfristig Ausnahmegenehmigungen aus.
Viele Gastronominnen und Gastronomen haben als Reaktion auf die vom Land Niedersachsen verfügten Restaurantschließungen einen Lieferdienst ins Leben gerufen. Damit sie dafür vorm eigenen Betrieb und beim Kunden halten können, ermöglicht die Stadt Braunschweig die kurzfristige Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen. Diese sind ab sofort bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH erhältlich und können dort nach telefonischer Ankündigung unter 0531 470-3242 oder 0531 470-2104 abgeholt werden. Sie sind kennzeichengebunden, sodass pro Fahrzeug eine Genehmigung notwendig ist.
Die Genehmigungen erlauben für das Be- und Entladen am eigenen Ladengeschäft und für die Auslieferung beim Kunden bis zu zehn Minuten auf Bewohnerparkplätzen in Kurzparkzonen oder im eingeschränkten Halteverbot zu halten. Außerdem können Lieferanten ebenfalls bis zu zehn Minuten bei Bedarf in der Fußgängerzone halten, solange sie die Durchfahrtsbreite von 3,5 Metern für die Feuerwehr freihalten. Die Genehmigung ist beim Halten sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
Die Ausnahmegenehmigungen sind an die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen gebunden, sodass sie automatisch ihre Wirksamkeit verlieren, wenn die Schließungen aufgehoben werden.