Halten für Lieferdienste

Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 15. Dezember 2020

Ab sofort können Braunschweiger Gastronominnen und Gastronomen sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, die aufgrund der Schließvorgaben einen Lieferdienst anbieten, wieder eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um einfacher beim Be- und Entladen zu halten. Diese sind ab sofort bis Mittwoch, 23. Dezember, jeweils von 9:00 bis 13:00 Uhr bei der Braunschweig Stadtmarketing erhältlich. Der Bedarf ist im Vorfeld unter Nennung des betreffenden Kennzeichens an sondernutzungen@braunschweig.de zu melden.

Die Stadt Braunschweig ermöglicht weiterhin die kurzfristige Ausstellung von Ausnahmengenehmigungen zum Be- und Entladen. Nachdem die Gastronomie bereits solche erhalten hatte, die an das Ablaufdatum der damals gültigen Landesverordnung gebunden war, gibt es ab sofort Ausnahmegenehmigungen, die gemäß dem jüngsten Beschluss der Bundes- und Landesregierungen bis zum 10. Januar 2021 gültig sind.

Da nun auch Geschäfte von den Schließvorgaben betroffen sind, können neben Braunschweiger Gastronominnen und Gastornomen auch Einzelhändlerinnen und Einzelhändler von den Ausnahmegenehmigungen Gebrauch machen, um einen Lieferdienst anzubieten. Sie ermöglichen es, für das Be- und Entladen am eigenen Ladengeschäft sowie für die Auslieferung beim Kunden bis zu zehn Minuten auf Bewohnerparkplätzen, in Kurzparkzonen oder im eingeschränkten Halteverbot zu halten. Außerdem können Lieferanten ebenfalls bis zu zehn Minuten bei Bedarf in der Fußgängerzone halten, solange sie die Durchfahrtsbreite von 3,5 Metern für die Feuerwehr freihalten. Die Genehmigung ist beim Halten sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.

Die Ausnahmegenehmigungen sind ab sofort bis Mittwoch, 23. Dezember, jeweils von 9:00 bis 13:00 Uhr beim Stadtmarketing erhältlich und können dort nach vorheriger Anmeldung an sondernutzungen@braunschweig.de abgeholt werden. Sie sind kennzeichengebunden, sodass pro Fahrzeug eine Genehmigung notwendig ist. Das betreffende Kennzeichen ist bei der Anmeldung per E-Mail mitzuteilen.

Halten für Lieferdienste

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