Ab Montag: Außenbereiche von Cafés und Restaurants können öffnen

Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 9. Mai 2021

Gemäß der in der Nacht von Samstag auf Sonntag veröffentlichten Landesverordnung können Gastronominnen und Gastronomen ab Montag, 10. Mai, ihre Freisitzflächen wieder öffnen. Darauf haben sie lange gewartet und sich entsprechend vorbereitet, um kurzfristig reagieren und ihre Gäste mit Abstand und Hygienekonzept zum Genuss unter freiem Himmel einladen zu können.

Endlich wieder ein Platz an der Sonne, dabei ein Eis oder Kaffee und Kuchen genießen, oder sich in der Abenddämmerung eine leckere Mahlzeit schmecken lassen – zahlreiche Cafés und Restaurants öffnen am Montag, 10. Mai, ihre Außenbereiche. „Wir haben glücklicherweise zahlreiche Freisitzflächen in Braunschweig“, erklärt Nina Fritzler, Bereichsleiterin bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. „So ist es möglich, trotz der Abstandsregeln viele Plätze anzubieten, auch wenn es nicht der gewohnten Anzahl entspricht. Dort, wo es räumlich und verkehrlich vertretbar ist, ermöglichen wir aber auch eine Ausdehnung der Freisitzflächen, um bis zu den regulären Kapazitäten aufstocken zu können.“

Mit gut durchdachten Hygienekonzepten haben sich die Gastronominnen und Gastronomen auf die Öffnung vorbereitet. Der Schlüssel dafür liegt in den Abstandsregelungen, zudem gibt das Land Niedersachsen vor, dass sich Gäste an Tischen aufzuhalten haben und nur bis 23:00 Uhr geöffnet sein darf und Gäste ein negatives Testergebnis vorzuweisen haben. Letzteres ist ebenfalls eine neue Vorgabe für den Einzelhandel: Dieser darf bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 auch ohne Terminvereinbarung öffnen, aber das negative Testergebnis ist Voraussetzung für die Kundinnen und Kunden. Für Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 200 Quadratmetern ist es zulässig, kein negatives Testergebnis zu verlangen, sondern weiterhin einen Termin mit den Kundinnen und Kunden zu vereinbaren.

Bei dem Testergebnis kann es sich um eine Bescheinigung über einen PCR-Test oder über einen PoC-Antigen-Test, wie er beispielsweise in den zahlreichen Schnelltestzentren, Arztpraxen und Apotheken angeboten wird, handeln. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und muss von geschultem Personal durchgeführt und bescheinigt worden sein. Dies kann auch im Rahmen einer betrieblichen Testung geschehen. Ein Selbsttest ist als weitere Option für Einzelhandel und Gastronomie zugelassen. Dieser kann vor Ort und unter Beisein eines dafür vorgesehenen Mitarbeiters der Gastronomie oder des Geschäfts durchgeführt werden oder muss durch eine andere besuchte Einrichtung bescheinigt sein und nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Auch ein Selbsttest kann im Rahmen einer betrieblichen Testung gemacht und durch geeignetes Personal bescheinigt werden. Die Voraussetzung, ein negatives Testergebnis vorzuweisen, entfällt für vollständig geimpfte Personen 15 Tage nach Abschluss der Impfung und für bereits genesene Personen, deren Infektion mindestens 28 Tage, aber nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Einheitliche Nachweise für die Tests gibt es noch nicht, für die Impfung und die Genesung liegen sie noch nicht jedem vor. „Die Politik hat Entscheidungen getroffen, für die Umsetzung fehlen aber teils noch einheitliche Vorgaben, andere brauchen noch etwas Zeit. Das erschwert die Handhabung in der Praxis enorm, soll uns aber nicht abschrecken, die für die Betriebe so wichtige Öffnung zu unterstützen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. „Ich bin sicher, dass sich auch zahlreiche Gäste schon auf einen Besuch in der Gastronomie freuen.“ Aktuell steht in Braunschweig zur Kontaktdatennachverfolgung die LUCA App über die Landeslizenz kostenlos zur Verfügung. Ihre Nutzung ist aber nicht verpflichtend. Für einen digitalen Testnachweis können die Teststellen zum Beispiel die Corona-Warn-App und die ePassGo-App nutzen. Das Stadtmarketing hat Kontakt zu Teststellen aufgenommen, um eine Abstimmung zu erreichen.

„Insgesamt ist das trotz der Verschärfung der Testpflicht ein vorsichtiger Schritt Richtung Normalität, solange die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt“, ordnet Leppa ein. Sollte die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegen, müssten die Cafés und Restaurants am jeweils übernächsten Tag, nach Inkrafttreten einer städtischen Allgemeinverfügung zur Anwendung der im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegten „Notbremse“, wieder schließen. „Um das möglichst flexibel für die Gastronominnen und Gastronomen zu gestalten, werden wir für die Freisitzflächen nur die Zeit berechnen, in der sie auch öffnen durften.“ Mit Blick auf die Veröffentlichung am Samstag kurz vor Mitternacht und den damit extrem kurzen Vorlauf empfiehlt das Stadtmarketing sich über die Regelungen und Öffnung der Betriebe vorab im Internet zu informieren.

Informationen zu den jeweils geltenden Regelungen für Einzelhandel und Gastronomie veröffentlicht das Stadtmarketing tagesaktuell unter www.braunschweig.de/innenstadtportal.

Ab Montag: Außenbereiche von Cafés und Restaurants können öffnen

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