„winterkunstzeit“ ohne verkaufsoffenen Sonntag: Stadt legt keine Beschwerde ein

Pressemitteilung von Montag, 3. Februar 2020 Stadt Braunschweig

Die Stadt Braunschweig wird gegen den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig (VG), wonach am Sonntag, 9. Februar, die Geschäfte in Braunschweig im Rahmen der „winterkunstzeit“ nicht öffnen dürfen, keine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Die „winterkunstzeit“ findet also ohne verkaufsoffenen Sonntag statt.

Die Stadtverwaltung hat sich dazu nicht zuletzt aufgrund der Kürze der Zeit entschieden, um Planungssicherheit zu schaffen. Sie wird die Entscheidung des VG und ihre Begründung eingehend prüfen, auch im Blick auf die Konsequenzen für das weiterhin anhängige Hauptsacheverfahren, in dem auch die weiteren drei für dieses Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage beklagt sind. Zugleich wird sie zeitnah die Gewerkschaft Ver.di, den Arbeitsausschuss Innenstadt und den Arbeitsausschuss Peripherie, das Stadtmarketing, Betriebsräte und weitere beteiligte Akteure zu einem Gespräch am runden Tisch einladen, um die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung auszuloten.

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