Neue EU Richtlinie für Arbeitsverträge

Um zukünftig rechtssicherere Arbeitsverträge auszustellen, muss unbedingt die neue „EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie“ berücksichtigt werden.

Diese ist seit dem 01. August 2022 in Kraft getreten und beinhaltet z.B. zusätzliche Angaben zur Probezeit oder Kündigung. Dies gilt für alle Neuanstellungen, aber auch bestehende Arbeitsverträge können von der neuen Regelung betroffen sein, wenn der Arbeitnehmer den Nachweis über die geltenden Arbeitsbedingungen verlangt.

Ein entsprechendes Merkblatt und Vertragsmuster halten wir für Mitglieder des Handelsverband Harz-Heide e.V. in Ihren Verbandsgeschäftsstellen unter untenstehendem Kontakt bereit :

Handelsverband Harz-Heide e.V.
Telefon: 05 31 / 3 49 94 36
E-Mail: ehv-braunschweig@einzelhandel.de
Web:    www.hv-harz-heide.de

Neue EU Richtlinie für Arbeitsverträge

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