IHK-Webinar über Änderungen im Kaufrecht: Neue Pflichten für den Handel ab 2022

Information der Industrie- und Handelskammer Braunschweig vom 22.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Neben neuen Regeln bei Gewährleistungsfristen kommen auf die Handelsbetriebe eine Verschärfung der Beweislast sowie eine neue Aktualisierungspflicht zu. 

Im Rahmen eines Webinars am Mittwoch, den 8. Dezember, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr, informieren wir Sie über die Änderungen im Kaufrecht. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist bis zum 5. Dezember erforderlich und erfolgt über die Internetseiten der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum unter: https://www.stade.ihk24.de/branchen-channel/handel-channel/aenderungen-im-kaufrecht2-5335812. Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei.

Der DIHK hat eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kaufrecht zusammengestellt, die abrufbar ist unter: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/aenderungen-im-kaufrecht-neue-pflichten-fuer-den-handel-58062.

Als Ansprechpartnerin zu den Änderungen im Kaufrecht steht Ihnen Frau Émilie Rothe aus dem Team Recht zur Verfügung per E-Mail unter Emilie.Rothe@braunschweig.ihk.de oder telefonisch unter 0531 4715-201.

Kontakt

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER
BRAUNSCHWEIG

Frau Émilie Rothe
Wirtschaft
Recht

Brabandtstraße 11

38100 Braunschweig

Telefon: +49 531 4715-201

emilie.rothe@braunschweig.ihk.de

https://www.braunschweig.ihk.de

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