Pressemitteilung von Donnerstag, 2. Dezember 2021 Stadt Braunschweig
Die Stadt Braunschweig verfolgt mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel seit vielen Jahren eine strategische räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Auf Grund zurückliegender, aktueller und perspektivischer Entwicklungen in der Handelslandschaft, vergangener und absehbarer Änderungen im Verbraucherverhalten sowie auch zwischenzeitlicher Neuerungen des planungsrechtlichen Rahmens war eine Aktualisierung des Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2010 erforderlich. Diese ist jetzt erfolgt. Eine entsprechende Mitteilung ist jetzt an die zuständigen Ratsgremien gegangen (alle Einzelheiten und das Zentrenkonzept in Kurz- und Langfassung in der Mitteilung 21-17362-01 unter www.braunschweig.de/ratsinfo)
„Zentren sind die Visitenkarten der Städte und Gemeinden“, sagt Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. „Sie sind Treffpunkte und Orte der Begegnung für Bewohner, Kunden und Besucher und übernehmen dabei wichtige Identifikationsfunktionen. Urbanität, städtebauliche Dichte, vielfältige Funktionen wie Versorgung, Dienstleistungen, Gastronomie, Freizeit, Kultur, Arbeiten und Wohnen sind bestimmende Faktoren.“ Trotz gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungsprozesse prägt der Einzelhandel weiterhin maßgeblich das Erscheinungsbild der Zentren und sorgt als Anziehungspunkt für Attraktivität. Zentren- und Einzelhandelskonzepte sind dabei ein wichtiges Instrument zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfältigen und attraktiven Einzelhandelsangebotes.
Durch klare Ziele und Grundsätze für die Ansiedlung von Betrieben an dafür geeigneten Standorten können städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden. Die Konzepte treffen Aussagen zum Umgang mit Ansiedlungsanfragen für Politik und Verwaltung. Sie bieten Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen des Einzelhandels und weiterer Akteure wie Immobilien- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Durch Einzelhandelskonzepte wird der Bedeutung der innerstädtischen Zentren und der Leitfunktion des Einzelhandels für diese ein entsprechendes Gewicht beigemessen.
Die Aktualisierung des Zentrenkonzeptes Einzelhandel enthält folgende Konzeptbausteine mit diesen wesentlichen Änderungen:
Zielkatalog: Ziele wurden differenziert
Zentren-/Standortsystem: wurde gemäß Handelsbestand an Rechtsprechung angepasst. Die Zahl wurde reduziert und stärker räumlich konzentriert, auch für die City.
Sortimentsliste: etwas mehr zentrenrelevante Sortimente zugunsten der Zentren
Standortkatalog: neu: klare Orientierung für Standortsuche und –bewertung bei Ansiedlungsvorhaben
Handlungsempfehlungen: neu sind Hinweise für die Weiterentwicklung von Zentren und weiteren Standorten
Nahversorgungskonzept: Reduzierung von Versorgungslücken ohne die Gefährdung bestehender Strukturen