E-Scooter: über 1000 Fahrzeuge in der Stadt unterwegs Bei rücksichtslosem Abstellen leitet die Stadt künftig Ordnungswidrigkeitsverfahren ein

Pressemitteilung von Freitag, 19. November 2021 Stadt Braunschweig

Braunschweig. Seit August 2020 gehören E-Scooter in Braunschweig zum Stadtbild. Sie können ein umweltschonender Baustein der Mobilität sein, den öffentlichen Verkehr als Zu- und Abbringer ergänzen oder dazu einladen, das Auto auf kurzen Wegen stehen zu lassen. Die Firmen Tier, Lime und Bolt bieten in Summe über 1.000 Fahrzeuge im Stadtgebiet Braunschweig an. Nach Aussage der Unternehmen sind die Auslastungen der Fahrzeuge in Braunschweig hoch und signalisieren ein nachfrageorientiertes Angebot. Nicht nur Jüngere nutzen das Sharing-Angebot. Auswertungen zeigen, dass vermehrt Pendlerwege aller Altersgruppen auf E-Scootern zurückgelegt werden.

Auf der anderen Seite sorgen achtlos abgestellte Roller für Ärger und Beschwerden. Die Nutzung der E-Tretroller im Sharing-Betrieb unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, die bei rücksichtslosem Verhalten ihrer Kunden letztlich tätig werden müssen. So setzen einzelne Betreiber zusätzliche Fußpatrouillen ein, um falsch abgestellte Fahrzeuge umzustellen. Zudem müssen bei manchen Firmen die Nutzerinnen und Nutzer bei der Rückgabe des E-Scooters ein Foto machen, mit dem sie belegen, dass sie das Fahrzeug korrekt im öffentlichen Straßenraum geparkt haben. E-Scooter sind beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln.

Die Stadtverwaltung bittet alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, diese nach der Fahrt ordnungsgemäß abzustellen. Sie wird in Zukunft Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wenn durch rücksichtlos geparkte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Die Parkraumüberwachenden werden bei ihren Kontrollgängen auch auf E-Scooter achten.

Adressat einer Verwarnung ist nicht der Halter eines Fahrzeugs (also hier die Verleihfirma), sondern derjenige, der das Fahrzeug rücksichtslos abgestellt hat. Sollte er sich nicht ermitteln lassen, müsste das Verfahren eingestellt werden. Allerdings können die Verfahrenskosten dann dem Halter in Rechnung gestellt werden. Entsprechend verfährt bereits die Stadt Hamburg.

Weitere Veränderungen und Anpassungen – wie beispielsweise feste Stellplätze für ruhende E-Scooter – werden derzeit von Stadtverwaltung und E-Scooter-Anbieter geprüft.

Anbieter-Daten auf www.braunschweig.de

Für eine rücksichtsvolle Integration der Fahrzeuge in das Braunschweiger Verkehrssystem hat die Stadt Braunschweig eine Qualitätsvereinbarung ausgearbeitet, welche die hier aktiven Verleihfirmen unterzeichnet haben. Die Stadtverwaltung bittet, bei Fragen und Anregungen die Anbieter direkt zu kontaktieren. Auch bei Beschwerden ist dies unerlässlich, damit ein schnelles Handeln gewährleistet wird und die Anbieter bei Problemen direkt einschreiten können. Die Kontaktdaten der Anbieter sind auf den firmeneigenen Websites, unter https://www.braunschweig.de/leben/stadtplan_verkehr/sharing_Angebote/e-tretrollersharing.php (erreichbar auf www.braunschweig.de über die Rubriken „Leben in Braunschweig“, „Stadtplan und Verkehr“ und „Sharing Angebote“) bzw. auf den Fahrzeugen selbst zu finden.

Hintergrund: Das gilt bundesweit

Grundsätzlich ist der Betrieb eines Verleihsystems von Elektrotretrollern nicht genehmigungspflichtig. Es gelten bundesweit die Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Straßenverkehrsverordnung (StVO). Darüber hinaus gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

Nachfolgend die wichtigsten bundesweiten Regelungen zur Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr zusammengefasst:

Mindestalter 14 Jahre (führerscheinfrei) Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h Gefahren werden darf auf Radverkehrsflächen. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen auf dem Trittbrett ist nicht erlaubt Es gilt das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme Das Tragen eines Helmes ist nicht Pflicht, wird jedoch empfohlen

E-Scooter sind so zu parken, dass Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Auch einem Umkippen ist vorzubeugen. Des Weiteren ist das Abstellen der Fahrzeuge in den Parkverbotszonen sowie an folgenden Orten in Braunschweig untersagt:

Gehwege bei Beeinträchtigung der Barrierefreiheit z.B. für Rollstuhlfahrende (abgesenkte Bordsteine, Rollstuhlrampen), Kinderwagen, usw.

Taktile Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen sind freizuhalten

Rad- und Pkw-Infrastruktur

Zufahrten, Ein- und Ausgänge sowie Rangierbereiche des öffentlichen Verkehrs Überquerungsstellen (z. B. Aufstellflächen an Ampeln und Fußgängerüberwegen)

E-Scooter: über 1000 Fahrzeuge in der Stadt unterwegs Bei rücksichtslosem Abstellen leitet die Stadt künftig Ordnungswidrigkeitsverfahren ein

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