City innerhalb der Okerumflut soll Tempo-30-Zone werden

Pressemitteilung der Stadt Braunschweig von Dienstag, 16. November 2021

Braunschweigs Innenstadt innerhalb der Okerumflut soll grundsätzlich als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Das schlägt die Stadtverwaltung vor. Eine entsprechende Beschlussvorlage (siehe Anhang) für den zuständigen Fachausschuss des Rates ist heute versandt worden. Sie steht zunächst am 24. November auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtbezirks 130 Mitte, der zu dem Thema angehört wird.

„Durchgehend Tempo 30 in der Innenstadt ist ein guter Beitrag für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, für Lärmminderung und Lebensqualität“, sagt Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. „In vielen Straßen der City gilt bereits streckenbezogen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde, und es gibt bereits Tempo-30-Zonen. Durch die weiteren Ausweisungen schaffen wir einheitliche Geschwindigkeitsregelungen, auf die sich die Autofahrerinnen und Autofahrer gut einstellen können.“ Verkehrsberuhigte Bereiche wie Kuhstraße und Löwenwall bleiben ebenso erhalten wie die autofreien Bereiche der Fußgängerzone.

Tempo-30-Zonen kommen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erzielen, sind darüber hinaus grundsätzlich Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen innerhalb von Tempo 30-Zonen vorgesehen.

Auf diesen Straßen werden zukünftig Tempo-30-Zonen eingerichtet:

Erweiterung der Tempo-30-Zone westlich und südlich der Münzstraße um: Wallstraße, Am Wassertor, Leopoldstraße, Bruchstraße, Neue Straße, Mönchstraße, Hinter Ägidien, Ägidienstraße, Ägidienmarkt, Spohrplatz, Rosenhagen, Hinter Liebfrauen und Waisenhausdamm.

Neue Tempo-30-Zone bestehend aus Alte Knochenhauer Straße, Petersilienstraße, Turnierstraße, Eiermarkt, Steinstraße, Leihhausgang, Heydenstraße, Martinikirche und Garküche.

Neue Tempo-30-Zone bestehend aus Echternstraße (nördlich Sonnenstraße) und Am Alten Petritore.

Neue Tempo-30-Zone mit Bockstwete und Neue Knochenhauerstraße.

Neue Tempo-30-Zone im Bereich An der Katharinenkirche und Wilhelmsgarten.

Neue Tempo-30-Zone aus Schöppenstedter Straße, Abelnkarre, Neue Güldenklinke und Theaterwall. Die Mauernstraße ist bereits im Bestand als Tempo-30-Zone ausgewiesen und wird in die neue Zone integriert. Für die Einrichtung dieser Zone wird die Sperrfläche und Leitlinie auf der Schöppenstedter Straße am Knotenpunkt mit der Abelnkarre demarkiert, damit die Regelung „rechts-vor-links“ gilt.

Neue Tempo-30-Zonen in den Straßen Am Schlossgarten, Steintorwall, Am Windmühlenberg und NÎmes-Straße.

Tempo-30-Zonen kommen gemäß § 45 StVO nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist und sie dürfen nur Straßen ohne lichtzeichen-geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien oder benutzungspflichtige Radwege umfassen. Zudem sind bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen die Bedürfnisse des ÖPNV zu berücksichtigen, und Fußgängerüberwege sind in diesem Bereich nicht zulässig. Aus diesen Gründen sind die Voraussetzungen auf den Straßen Sonnenstraße, Steinweg, Am Theater, Ehrenbrechtstraße, Magnitorwall, Meinhardshof, Hintern Brüdern, Gördelingerstraße und Altstadtmarkt innerhalb der Okerumflut in der Innenstadt nicht erfüllt, und die Einrichtung von Tempo 30-Zonen ist nicht zulässig.

Einige Straßen in der Innenstadt sind Teil des so genannten Vorbehaltsnetzes. Das Vorbehaltsnetz dient zur Bündelung und leistungsfähigen Abwicklung des motorisierten Verkehrs. Dieses Straßennetz umfasst zum einen sämtliche klassifizierte Straßen, also die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, sowie auch eine Reihe von städtischen Straßen mit wichtiger Verkehrsbedeutung. Auf diesen Vorfahrtsstraßen gilt als Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Streckenbezogene Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit sind im Bereich von Gefahrenquellen sowie aus Lärmschutzgründen möglich. Das Vorbehaltsnetz innerhalb der Okerumflut in der Innenstadt von Braunschweig mit Tempo 50 umfasst alle im Plan der anhängenden Beschlussvorlage dunkelblau markierten Straßen. Das aktuell definierte Vorbehaltsnetz wird im Verfahren zur Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplans überprüft und durch diesen gegebenenfalls angepasst.

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h bestehen derzeit in den Straßen Auguststraße, Stobenstraße, Bohlweg, Ritterbrunnen, Wilhelmstraße, Hintern Brüdern, Gördelingerstraße (zwischen Hintern Brüdern und Altstadtmarkt), Brabandstraße, Südstraße, Sonnenstraße, Am Hohen Tore und Leonhardstraße (zwischen Magnitorwall und Oker), welche unverändert bestehen bleiben.

Weitere Änderungen:

Der Straßenabschnitt Petritorwall zwischen Celler Straße und Am Neuen Petritore wird im Zuge der Verbesserung der Querungsmöglichkeit über die Celler Straße für den Radverkehr als Fahrradstraße ausgewiesen. Die baulichen Verbesserungen der Querungsmöglichkeit sind in Planung. Damit erfolgt der Lückenschluss im Bereich des westlichen Wallrings für den Radverkehr.

Im Zuge der Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung möglich. Dies wird in der Neuen Knochenhauerstraße im Zuge der Einrichtung der Tempo-30-Zone umgesetzt. Die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung in der Schöppenstedter Straße ist aktuell nicht möglich, da dafür vorab die Einmündung in die Schöppenstedter Straße vom Steinweg kommend sowie die Verkehrsführung in diesem Bereich für den Radverkehr angepasst werden muss.

Tempo-30-Zonen bedürfen einer politischen Beschlussfassung. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss des Rates voraussichtlich in einer Sitzung am Dienstag, 7. Dezember.

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