Landesverordnung: 2G-Regel ab Montag, 13. Dezember, im Einzelhandel
Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 10. Dezember 2021
Ab Montag soll gemäß der angekündigten Landesverordnung die 2G-Regel im Einzelhandel gelten. Nachdem die Einführung bereits bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche angekündigt worden war, haben die Braunschweig Stadtmarketing GmbH, die Braunschweig Zukunft GmbH und der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) eine Bändchen-Lösung vorbereitet, um Kundinnen und Kunden sowie den Einzelhändlerinnen und -händlern der Innenstadt den Umgang mit der Regel zu erleichtern. Ab Samstag, 11. Dezember, können Händlerinnen und Händler die Bändchen auf dem Innenhof zwischen Fahrrad Hahne und Media Markt abholen, sodass bereits ab Montag erste Bändchen für Kundinnen und Kunden in den Geschäften erhältlich sein werden.
Das Land Niedersachsen hat mit der jüngst veröffentlichten Verordnung die bereits angekündigte 2G-Regel für den Einzelhandel bestätigt. Ab Montag soll in Kraft treten, dass Kundinnen und Kunden vor Betreten eines Einzelhandelsgeschäfts eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen müssen. Um das zu vereinfachen, haben sich das Stadtmarketing, die Wirtschaftsförderung und der AAI gemeinsam eine Bändchen-Lösung für die Innenstadt überlegt: Kundinnen und Kunden können bei teilnehmenden Geschäften ihren 2G-Nachweis erbringen und bekommen kostenlos ein Bändchen ums Handgelenk gelegt, das als 2G-Nachweis in allen weiteren teilnehmenden Geschäften gilt.
„Nachdem angekündigt war, dass die 2G-Regel auch für den Einzelhandel kommen soll, haben wir mit den Vorbereitungen begonnen, um bei Inkrafttreten der Regelung sofort starten zu können“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer von Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung. „Mit der Verteilung der Bändchen wollten wir allerdings auf die Verordnung warten. Nach der erneuten Verschiebung legen wir jetzt aber los, um Kundinnen und Kunden schnell ein möglichst unkompliziertes Einkaufserlebnis in der Innenstadt trotz der neuen Regelung bieten zu können.“
Ab morgen, 11. Dezember, um 10:00 Uhr können Händlerinnen und Händler, die teilnehmen möchten, die Bändchen im Innenhof zwischen Fahrrad Hahne und Media Markt, Hintern Brüdern 27-30, abholen. Die Ausgabe dort richtet sich ausschließlich an Händlerinnen und Händler. Dabei verpflichten sie sich rechtlich verbindlich durch Unterzeichnung eines Formulars, die Nachweise verordnungskonform zu kontrollieren, und erhalten neben den Bändchen auch Plakate. So können Kundinnen und Kunden erkennen, in welchen Geschäften sie Bändchen erhalten und ihr Bändchen als Nachweis gilt.
„Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und wir informieren jetzt die Händlerinnen und Händler, dass die Bändchen erhältlich sind, und über die Details“, sagt Mirko Rüsing, stellvertretender Vorsitzender des AAI. „Wir hoffen, dass sich viele beteiligen und wir diesen Service möglichst flächendeckend in der Innenstadt anbieten können.“
Neben den 2G-Bändchen für den Einzelhandel gelten auch die Weihnachtsmarkt-Bändchen als 2G Nachweis in Geschäften. Auf dem Weihnachtsmarkt wiederum können Gäste ihren 2G-Nachweis auch mit dem Einzelhandels-Bändchen nachweisen, benötigen dort aber entsprechend der Landesverordnung zusätzlich ein aktuelles Testergebnis, insofern sie nicht bereits eine Boosterimpung haben. Weitere Informationen zu den Bändchen gibt es unter www.braunschweig.de/innenstadtportal.
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