Pressemitteilung von Mittwoch, 9. Dezember 2020 Stadt Braunschweig
Braunschweig. Die Stadt Braunschweig passt den im April eingerichteten Corona-Kulturhilfsfonds an und erhöht den Förderumfang für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende. Förderdauer und Förderhöchstsummen für Kultureinrichtungen werden ebenso verdoppelt wie die Maximalförderbeträge für freie Kulturschaffende. Auch die Kosten für erforderliche Übungs- und Proberäume sowie Werkstätten und Ateliers werden künftig bis zu einem monatlichen Höchstbetrag übernommen. Das hat der Verwaltungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Anträge können ab morgen, Donnerstag, 10. Dezember über die Website www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds gestellt werden.
Das Fördervolumen des Corona-Kulturhilfsfonds beträgt 1 Million Euro. Seit Eröffnung des Antragsverfahrens im April 2020 wurden bereits Soforthilfen in Höhe von ca. 435 T€ auf den Weg gebracht. Aktuell steht somit ein Fördervolumen von rund einer halben Million Euro zur Verfügung.
„Der städtische Zuschuss unterstützt viele Braunschweiger Kulturschaffende in dieser Krise. Ich bin froh, dass mit der Ausweitung der Förderungen die Stadt Braunschweig in der Lage ist, den Braunschweiger Künstlerinnen und Künstlern ergänzend zu der Förderung des Bundes, der sogenannten Novemberhilfe, durch den zweiten Lockdown zu helfen“, so Kulturdezernentin Dr. Anja Hesse.
Kultureinrichtungen sind seit November erneut gezwungen, ihren Kulturbetrieb einzustellen. Hinzu kommen die aus diesen Schließungen resultierenden abgesagten Engagements, die die wirtschaftliche Existenz der Kulturschaffenden weiterhin erschweren.
Die städtische Hilfe kann dann greifen, wenn die konkret gewährten Bundesmittel nicht ausreichen, um den Liquiditätsengpass oder die entgangenen Gagen zu kompensieren. Dies ergibt sich aus den inhaltlichen Überschneidungen des Corona-Kulturhilfsfonds mit den Novemberhilfen des Bundes. Folglich kann die städtische Förderung für entgangene Einnahmen und ausgefallene Engagements im November und Dezember 2020 ergänzend gewährt werden. Dazu ist ein entsprechender Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid des Bundes vorzulegen. Ein entsprechendes Verfahren gilt auch für alle weiteren vergleichbaren Förderprogramme. Entgangene Gagen im Zeitraum von März bis Oktober 2020 werden weiterhin unabhängig von den aktuellen Novemberhilfen kompensiert.
Aus der neuen Förderrichtlinie ergeben sich folgende Änderungen:
Die Förderdauer von Kultureinrichtungen, die coronabedingt in Liquiditätsengpässe geraten sind, wird von ursprünglich drei auf sechs Monate ausgeweitet. Die Förderhöchstsummen waren bisher in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl von 3.000 € bis zu 30.000 € gestaffelt. Nun werden sie auf eine gestaffelte Maximalfördersumme von 6.000 € bis zu 60.000 € verdoppelt.
Außerdem verdoppeln sich die Maximalförderbeträge für Kulturschaffende, denen durch coronabedingt abgesagte Engagements Honorare entgehen. Damit erhöht sich die Förderhöchstsumme von 5.000€ auf 10.000€ für freiberufliche Solo-Künstlerinnen und -künstler und von 6.000€ auf 12.000€ für Künstlerformationen.
Zudem werden zukünftig die Kosten für erforderliche Übungs- und Proberäume sowie Werkstätten und Ateliers mit bis zu 500€ monatlich übernommen. Damit sollen Kulturschaffende vor dem Hintergrund des erneuten Lockdowns und der damit einhergehend verminderten Einnahmemöglichkeiten die Möglichkeit erhalten, ihrer künstlerischen und kulturellen Tätigkeit weiterhin nachzugehen.
Die Hilfe aus dem Braunschweiger Härtefallfonds kann ab 10. Dezember über die Website www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds beantragt werden.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet der Fachbereich Kultur und Wissenschaft montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr über die Telefon-Hotline unter 0531 470-4847 sowie per E-Mail unter corona-kulturhilfsfonds@braunschweig.de