Haltegenehmigung und Onlinepräsenz für Lieferanten sowie Rückerstattung von Nutzungsentgelten

Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 4. November 2020

Ab sofort können Braunschweiger Gastronominnen und Gastronomen wieder eine vorübergehende Haltegenehmigung beantragen, die ihnen die Auslieferung vereinfachen soll. Das Angebot richtet sich an diejenigen Betriebe, die für die Geltungsdauer der Schließungsvorgaben der Regierung einen Lieferdienst anbieten. Zudem erstattet die Braunschweig Stadtmarketing GmbH bereits gezahlte Beiträge zur Nutzung von Freisitzflächen in der Innenstadt für die Geltungsdauer der Verordnung zurück.

Als Reaktion auf die erneut von der Regierung verfügten Restaurantschließungen ermöglicht die Stadt Braunschweig wie schon im Frühjahr die kurzfristige Ausstellung von kostenlosen Ausnahmegenehmigungen zum Be- und Entladen. Damit können Braunschweiger Gastronominnen und Gastronomen, die einen Lieferdienst anbieten, für den Warenverkehr am eigenen Ladengeschäft und für die Auslieferung beim Kunden bis zu zehn Minuten auch auf vielen ansonsten gesperrten Flächen halten. Die Wirksamkeit der Genehmigungen ist an die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen gebunden, sodass sie automatisch verfallen, sobald die Schließungen aufgehoben werden.

Rückerstattung von Sondernutzungsentgelten

Darüber hinaus erstattet das Stadtmarketing bereits gezahlte Beiträge zur Nutzung von Freisitzflächen für die Geltungsdauer der Verordnung zurück. „Da den Betrieben aufgrund der aktuell geltenden Verordnung eine Nutzung der Freisitzflächen unmöglich ist, haben wir uns für diesen Schritt entschieden“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. „Betroffene Gastronominnen und Gastronomen müssen dafür nichts weiter tun. Wir werden uns direkt bei ihnen melden und das weitere Vorgehen klären.“

Abhol- und Lieferservice in Braunschweig

Bürgerinnen und Bürger, die mithelfen möchten, die lokale Gastronomievielfalt und auch den Einzelhandel zu unterstützen und zu erhalten, finden auf www.braunschweig.de/bestellen-liefern zudem eine Übersicht von über 500 Abhol- und Lieferangeboten von Cafés und Restaurants sowie Dienstleistern und Geschäften in der Löwenstadt. Händlerinnen und Händler sowie Gastronominnen und Gastronomen, die sich noch nicht auf der Internetseite von „bestellen-liefern“ registriert haben, können dies nach wie vor über ein Meldeformular auf der Internetseite tun und dort ihr Serviceangebot präsentieren.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zur Haltegenehmigung, zur Rückerstattung von Entgelten, zur Beantragung von Freisitzflächen im Winter oder zu bestellen-liefern sind auf www.braunschweig.de/sondernutzung zu finden.

Haltegenehmigung und Onlinepräsenz für Lieferanten sowie Rückerstattung von Nutzungsentgelten

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