Dein Braunschweig, Deine Stadt – Gewinne entdecken

Zum Stadtfrühling am 25. und 26. April 2026 warten bei teilnehmenden Betrieben in der Braunschweiger Innenstadt zahlreiche Gewinne auf Sie.
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Hinweis:
Die Einlösung der Gewinne erfolgt grundsätzlich am 25. und 26. April 2026; individuelle Einlösezeiträume bitte beachten.

 Gewinnübersicht nach Losnummer

Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 29. Oktober 2020

Das in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Veranstaltungsverbot betrifft auch den Braunschweiger Weihnachtsmarkt. Ein Beginn des Marktes im November ist damit nicht möglich. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH hält die Option auf einen späteren und veränderten Markt offen.

 „Die Beschlüsse auf Bundesebene wirken sich leider auch auf unseren Weihnachtsmarkt aus. Das Veranstaltungsverbot ist eindeutig und bindend für uns als Veranstalter des Braunschweiger Weihnachtsmarktes. Der Markt kann deshalb nicht wie geplant im November starten“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer des Stadtmarketings. „Ob der Weihnachtsmarkt überhaupt stattfinden kann und in welcher Form, ist derzeit unsicher.“

Eine Absage sei das aber nicht. „Wir haben uns dazu entschieden, die Option offen zu halten, im Dezember mindestens ein vergleichbares Angebot zu haben. Aber auch dafür gilt es, die dann geltenden Regelungen abzuwarten“, so Leppa. „Wir werden jetzt so schnell wie möglich alle Beteiligten entsprechend informieren.“

Braunschweiger Weihnachtsmarkt weiter unsicher

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Teilnahmebedingungen

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