Ausnahmen für Überdachung und Beheizung möglich

Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 12. Oktober 2020

Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH hat gemeinsam mit der Stadt Braunschweig eine Ausnahmenregelung geschaffen, die es Gastronomen ermöglicht, ihre Freisitzflächen auch im Winter zu nutzen. Hintergrund ist die schwierige Situation der Gastronomie infolge der COVID-19-Pandemie, zudem sind die Kapazitäten in den eigenen Räumen dadurch beschränkt. Die Gastronomen können auf Antrag ihre Flächen überdachen und beheizen und haben so mehr Kapazitäten, um ihre Gäste unter Berücksichtigung der Corona-Bedingungen zu bewirten.

Ab sofort können Braunschweiger Gastronomen beantragen, ihre Freisitzflächen für den kommenden Winter bis zum 31. März 2021 zu überdachen und zu beheizen. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH und die Stadt Braunschweig möchten ihnen damit die Chance geben, im Winter ausreichende Kapazitäten zur Bewirtung ihrer Gäste zu schaffen. „Die Gastronomie leidet wie die meisten anderen Branchen unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer des Stadtmarketings. Diese Situation werde sich im Winter weiter verschärfen. „Wenn die Gastronomen die Freisitzflächen nicht mehr bewirtschaften können, so blieben nur noch die ohnehin in geschlossenen Räumen durch die Verordnungen eingeschränkten Kapazitäten. Deshalb haben wir uns zusammen mit der Stadtverwaltung dazu entschlossen, beispielsweise den Aufbau von Zelten oder Pagoden und den Einsatz von möglichst klimaneutral betriebenen Heizstrahlern zuzulassen, um die Freisitzflächen nutzbar zu machen, wo dies vom Stadtraum her möglich ist.“

Dabei handele es sich ausdrücklich um eine Ausnahme für den kommenden Winter und es gäbe jeweils Details vor Ort zu beachten wie beispielsweise die verkehrlichen Voraussetzungen, so Leppa. „Wir beraten gern und unterstützen bei der Beantragung.“ In der Innenstadt ansässige Gastronomen können sich dafür und für die Beantragung per E-Mail an sondernutzung@braunschweig.de an das Stadtmarketing wenden. Gastronomen außerhalb der Innenstadt richten ihren Antrag per E-Mail an strassenverkehr@braunschweig.de an die Stadtverwaltung. Weitere Informationen dazu gibt es außerdem unter www.braunschweig.de/sondernutzung.

Ausnahmen für Überdachung und Beheizung möglich

Archiv

AAI NEWSLETTER

jetzt abonnieren