Pressemitteilung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vom 8. Oktober 2020
Mit der aktualisierten Corona-Verordnung hat das Land Niedersachsen die Beantragung von niedersächsischen Weihnachtsmärkten grundsätzlich für möglich erklärt. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH wird nun in enger Abstimmung mit den Behörden und den Beteiligten die bisher vorbereiteten Planungen konkretisieren.
„Für den Weihnachtsmarkt, seine Besucherinnen und Besucher und für die Beschickerinnen und Beschicker ist das eine gute Nachricht“, sagt Gerold Leppa, Geschäftsführer des Stadtmarketings, das den Braunschweiger Weihnachtsmarkt durchführt. „Unser Ziel war und ist es, dass unser Weihnachtsmarkt stattfindet. Wir haben uns mit anderen Veranstaltern ausgetauscht, sind verschiedene Möglichkeiten mit unseren Partnern durchgegangen und haben das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung gesucht. Über das nun vorliegende Ergebnis, dass Weihnachtsmärkte grundsätzlich stattfinden können, freuen wir uns. Jetzt können wir weiterplanen.“
Das Stadtmarketing hatte bereits im Vorfeld unterschiedliche Möglichkeiten untersucht und wird diese nun in Abstimmung mit seinen Partnern und den Behörden auf Grundlage der neuen Verordnung bewerten. Dabei gehe es vor allem darum, das Marktgeschehen zu entzerren, um Mindestabstände einhalten zu können, und es den Besucherinnen und Besuchern zu ermöglichen, sowohl verweilen, aber auch entlang der Stände schlendern zu können. „Es ist noch viel zu tun, zahlreiche Fragen sind noch zu klären und natürlich müssen wir das dann aktuelle Infektionsgeschehen beachten. Aber nach heutigem Kenntnisstand können sich die Braunschweigerinnen und Braunschweiger auf ihren Weihnachtsmarkt freuen, auch wenn er in diesem Jahr ganz anders aussehen wird“, so Leppa.