NST mahnt Rechtssicherheit bei verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen bis Weihnachten an

„Die Landesregierung sollte jetzt zügig einen Gesetzentwurf vorlegen“, fordert Frank Klingebiel, Präsident des NST und Oberbürgermeister Salzgitters. „Bis zur Vorweihnachtszeit muss für Städte und Gemeinden Rechtssicherheit herrschen.“

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover vom Oktober 2015 hatte die bisherige Zulassungspraxis vor allem in Großstädten in Frage gestellt. Die aktuelle Regelung, an bis zu vier Sonn- oder Feiertagen für bis zu fünf Stunden zu öffnen, hält das Präsidium des NST für weiterhin gangbar. Im Fall einer Beschränkung der Verkaufsöffnung auf bestimmte Bezirke oder Ortsteile solle die Öffnungsmöglichkeit aber künftig auch nur in diesen Bezirken oder Ortsteilen „verbraucht“ werden – nicht jedoch für das gesamte Gemeindegebiet. Genau diese Interpretation hatte das VG Hannover moniert.

„Gerade für Niedersachsens Großstädte ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht sachgerecht“, bemerkt Lüneburgs Oberbürgermeister und Vizepräsident des NST Ulrich Mädge. „Es muss möglich sein, für das Gewerbe in einzelnen Stadtteilen gezielt Impulse zu setzen.“ In vielen Städten sind die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage im laufenden Jahr bereits ausgehandelt. Eine kurzfristige Änderung des NLöffVZG hält der NST für erforderlich, um für das laufende Jahr Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine solide Rechtsgrundlage für die Zulassung von Sonntagsöffnungen im kommenden Jahr zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 14/2016 des NST.

NST mahnt Rechtssicherheit bei verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen bis Weihnachten an

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