Streetworker und Lagerverbot

Die Stadtverwaltung hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Ordnungssituation am Bohlweg insbesondere unter den Rathauskolonnaden zu verbessern. Per heute erlassener Allgemeinverfügung ist es künftig verboten, auf dem Bohlweg zwischen Dankwardstraße und Langer Hof zu lagern. Außerdem sind bereits seit einigen Wochen zwei Streetworker vor Ort unterwegs, die das Gespräch mit den Menschen suchen, welche sich dort niederlassen, betteln und Alkohol konsumieren. Die Situation hatte zunehmend zu einem Unsicherheitsgefühl bei Passanten am Bohlweg geführt.

Die Allgemeinverfügung (vollständiger Wortlaut mit Begründung siehe Anlage) untersagt es, auf dem Bohlweg – nördlich begrenzt durch die Dankwardstraße und den Steinweg und südlich durch die Straßen Langer Hof und Ritterbrunnen – , insbesondere unter den Rathauskolonnaden und im Bereich der Haltestellen der Braunschweiger Verkehrs GmbH, zu lagern. Hiervon ausgenommen ist der Aufenthalt innerhalb von genehmigten Freisitzflächen im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Lagern im Sinne der Verfügung ist die Einrichtung eines Rast- und Ruheplatzes zum Zwecke des dauerhaften Verweilens, verbunden mit dem Abstellen bzw. Ablegen von Decken, Flaschen, Behältnissen oder anderen Gegenständen auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Fahrbahn.

„Insbesondere auf der Westseite des Bohlwegs, unter den Rathauskolonnaden, hat sich in der letzten Zeit eine immer größer werdende Freilufttrinkerszene etabliert, die den Fußgängerverkehr zum Teil erheblich behindert und Auslöser von Bürgerbeschwerden ist, die in den vergangenen Wochen erheblich zugenommen haben“, sagt Ordnungsdezernent Claus Ruppert. „Außerdem werden die Kunden der dort ansässigen Betriebe und Dienstleister ebenso wie Besucher der Stadtverwaltung durch die teilweise auf Decken und mit Hunden in Gruppen lagernden Personen in ihren Laufwegen behindert, so dass auch die Unternehmen beeinträchtigt sind. Deshalb haben wir uns zu dieser Allgemeinverfügung entschlossen.“ Bei Nichtbefolgung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Wird er nicht befolgt, kann zunächst ein Zwangsgeld von 100 Euro festgesetzt werden. Bei weiterhin bestehender Zuwiderhandlung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet werden. Claus Ruppert: „Wir werden uns eng mit der Polizei abstimmen, um die Allgemeinverfügung mit Umsicht und Augenmaß, aber doch spür- und sichtbar durchzusetzen.“

„Zugleich ist uns klar, dass die Problemlage mit den Mitteln des Ordnungsrechts allein nicht gelöst werden kann“, betont Stadtrat Ruppert. Die Stadtverwaltung kooperiert deshalb mit der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten gGmbH (DWB) und der Diakonischen Jugendhilfe Kästorf (DJFK): Eine Sozialarbeiterin aus der Wohnungslosennotfallhilfe und ein Sozialarbeiter aus der Jugendhilfe beobachten die Szene, suchen das Gespräch, weisen auf Fehlverhalten hin, geben Hilfestellungen und dokumentieren ihre Arbeit. Die Informationen werden regelmäßig mit den städtischen Fachbereichen Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; Kinder, Jugend und Familie; Soziales und Gesundheit sowie der Polizei rückgekoppelt, um das weitere Vorgehen zu erörtern.

„Zudem bleiben wir im Gespräch mit den Eigentümern der Ladenlokale“, erläutert Claus Ruppert weiter. „Konkrete Ergebnisse gibt es noch nicht, aber die Problemlage ist auch ihnen bewusst.“ Dass in dem Bereich alkoholische Getränke im Straßenverkauf erhältlich sind, hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich dort Gruppen von Trinkenden einfinden. Auf seinen Kontrollgängen werde der Zentrale Ordnungsdienst der Stadt (ZOD) auch künftig auf Verunreinigungen achten, fügt der Ordnungsdezernent hinzu. „Besonders im Blick haben wir die fahruntüchtigen Fahrradwracks. Sie werden, wie auch anderswo im Stadtgebiet, markiert und nach einer Wartezeit von sechs Wochen abtransportiert.

Abschließend warnte Ruppert vor zu großen Erwartungen. „Probleme wie am Bohlweg gibt es in jeder Großstadt. Es ist nicht verboten, in der Öffentlichkeit zu betteln oder Alkohol zu trinken. Allerdings darf die Qualität städtischen Lebens nicht leiden, und die Menschen müssen sich sicher fühlen. Mit unserem Maßnahmenpaket schaffen wir gute Voraussetzungen, um die Situation am Bohlweg wesentlich zu verbessern.“

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom 30. September 2016.

Streetworker und Lagerverbot

Archiv

AAI NEWSLETTER

jetzt abonnieren