Förderprogramm für Weihnachtsbeleuchtung wird verlängert

Pressemitteilung von Dienstag, 12. September 2023 Stadt Braunschweig

Braunschweig. Stimmungsvoll beleuchtete Straßen, festlich in Szene gesetzte Plätze: Weihnachtsbeleuchtung ist ein zentraler Faktor für die Attraktivität von Innenstädten während der frequenzstarken Weihnachtszeit. Damit ist sie Anziehungspunkt für Einheimische und Gäste und Aushängeschild für eine belebte und stimmungsvolle Innenstadt. In Braunschweig kümmert sich die Braunschweig Stadtmarketing GmbH um eine umfangreiche Beleuchtung rund um den Weihnachtsmarkt und am Altstadtmarkt. In den Geschäftsstraßen finanzieren traditionell die Anliegerinnen und Anlieger einzeln oder im Verbund die Beleuchtung ihrer Straße.

Um der vom Stadtmarketing und dem Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) in den Vorjahren festgestellten, sinkenden Beteiligung an gemeinsamen Weihnachtsbeleuchtungen in der Innenstadt durch die Anlieger entgegenzuwirken, hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing im vergangenen Jahr ein „Förderprogramm für Weihnachts-/Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt“ konzipiert, das im Verwaltungsausschuss am 28. Juni 2022 beschlossen wurde.

Am heutigen 12. September hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig über die Verlängerung des Förderprogramms bis 2024 entschieden. „Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung der Energiekosten und der Verpflichtung zu Energiesparmaßnahmen im Herbst/Winter 2022, standen die Unternehmen vor finanziellen Herausforderrungen, die zu einem geringeren Umfang der Antragsstellung für das Förderprogramm führte als noch im Sommer 2022 erwartet. So wurden von den vom Wirtschaftsdezernat zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 50.000 Euro nur rund 13 Prozent (drei Anträge) abgerufen“, erklärt Gerold Leppa, Wirtschaftsdezernent. Zudem wurde gegenüber dem Stadtmarketing die Bitte geäußert, das Förderprogramm fortzusetzen. „Dieser Bitte möchten wir im gemeinsamen Interesse von Stadtverwaltung, AAI und innerstädtischen Unternehmen nachkommen und die Anliegerinnen und Anlieger mit der Fortführung des Förderprogramms unterstützen.“

Beschlossen wurde die erneute Bereitstellung von insgesamt 50.000 Euro, um damit einmalige Investitionskosten in Höhe von maximal 5.000 Euro je Unternehmen zu fördern. Voraussetzung dafür bleibt der Betrieb für mindestens zwei Jahre und der Einsatz energieeffizienter Beleuchtung. „Um eine breite Beteiligung erreichen zu können, ist die Förderung nur an elementare Voraussetzungen geknüpft. Weiterhin sollen Musterkonzepte wieder dazu beitragen, die Anliegerinnen und Anlieger mit konkreten Ideen und visualisierten Ergebnissen anzusprechen“, so Leppa.

Eine Antragstellung ist vom 13. September bis zum 31.Oktober 2023 online unter www.braunschweig.de/winterbeleuchtung möglich.

Förderprogramm für Weihnachtsbeleuchtung wird verlängert

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