Pressemitteilung von Dienstag, 30. November 2021 Stadt Braunschweig
Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat gestern eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, wonach ab dem morgigen Mittwoch in Braunschweig – wie in den meisten anderen niedersächsischen Kommunen – die 2G-plus-regel im Innenbereich gilt. Grund ist, dass landesweit der Leitindikator „Hospitalisierung (7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei über 6 lag, und zudem auch in Braunschweig im selben Zeitraum die 7-Tages-Inzidenz bei den Neuinfektionen bei über 100 lag.
In Warnstufe 2 gilt 2G-plus im Innenbereich bei Veranstaltungen mit mehr als 15 teilnehmenden Personen, auch im privaten Bereich, in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Discotheken, in Gastronomiebetrieben, in Beherbergungsbetrieben und bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen. Neben Impf- oder Genesenennachweis muss auch ein aktueller Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 24 bzw. 48 Stunden sein.
Auch auf dem Weihnachtsmarkt gilt in Warnstufe 2 die 2G-plus-Regel in den Bewirtungszonen. Ansonsten gilt in Warnstufe 2 bei den oben genannten Einrichtungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel 2G. Für Messen gilt 3G mit PCR-Test.
Des Weiteren ist es überall dort, wo Maskenpflicht gilt, außer im Einzelhandel, nun verpflichtend, eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen ist auch der öffentliche Nahverkehr, da die Regelung dort sich nicht auf die Niedersächsische Corona-Verordnung bezieht, sondern auf das bundesweite Infektionsschutzgesetz. Dort bleibt es also bei OP- oder FFP2-Maske.
Infos und Schaubilder auch auf www.braunschweig.de/corona.