Lastenrad-Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen veröffentlicht

Info-Beitrag Nr. 6.140 /2021 des Niedersächsischen Städtetags (NST)

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat darüber informiert, dass die HIER (s. S. 4-5) einsehbare Förderrichtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht worden ist. Nähere Informationen zu dem Programm finden Sie bei der Bewilligungsstelle (NBank) unter:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Energie-Umwelt/Lastenr%C3%A4der-Niedersachsen/index.jsp

Gefördert wird die Anschaffung von Lastenrädern, Pedelec-Lastenrädern und S-Pedelec-Lastenrädern mit einer Mindestzuladung von 40 kg, soweit „diese überwiegend dem Transport von Gütern dienen Transportzweck kann auch die Personenbeförderung sein, wenn dies nicht der überwiegende Hauptzweck ist.“

Anträge können u. a Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und (Gebiets-) Körperschaften stellen.

HIER gelangen Sie zum Beitrag auf der Webseite des NST.

Lastenrad-Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen veröffentlicht

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