Ab Mittwoch Regelungen für Kommunen mit Inzidenz unter 35

Aktuelle Informationen Stadt Braunschweig

Die Landesverordnung zu Corona in neuer Fassung gilt mit dem heutigen Tag. Für Braunschweig heißt das, dass hier die Regelungen für Kommunen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 35 und 50 gelten. Eine Zusammenfassung der wichtigsten aktuell geltenden Regelungen ist unter www.braunschweig.de eingestellt. Braunschweig hatte am vergangenen Donnerstag fünf Werktage in Folge eine Inzidenz von unter 50, deshalb gilt die Stadt seit Samstag als Kommune mit einer dauerhaften Inzidenz von unter 50.

 Zugleich lag die Sieben-Tages-Inzidenz in Braunschweig mit dem heutigen Tag an fünf Werktagen auch unter 35. Dies wird jetzt wie in der Verordnung vorgeschrieben mit einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben und bedeutet, dass ab Mittwoch, 2. Juni, für Braunschweig die Regelungen für Kommunen mit einer Inzidenz von unter 35 gelten. Die wichtigsten dieser Regelungen werden ab Mittwoch dann ebenfalls unter www.braunschweig.de eingestellt.

 Die in den vergangenen Tagen stark gefallenen Inzidenzen haben Lockerungen insbesondere auch im Bereich von Einzelhandel und Gastronomie zur Folge. Die Stadtverwaltung hat entschieden, die derzeit noch geltende Regelung zur Maskenpflicht in ausgewählten öffentlichen Bereichen der Innenstadt (u.a. Schlossplatz, Teile der Fußgängerzone) ab Mittwoch aufzuheben. Auch dies wird per Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Nach wie vor gilt bei einer dauerhaften Inzidenz von unter 35 die Maskenpflicht in Geschäften sowie in Innenbereichen von Restaurants, solange der Sitzplatz nicht eingenommen wurde. Ab Mittwoch gibt es gemäß Landesverordnung unter freiem Himmel dann noch drei Bereiche mit Maskenpflicht: Die Wochenmärkte, die ÖPNV-Haltestellen und die Parkplätze von Geschäften.

Ab Mittwoch Regelungen für Kommunen mit Inzidenz unter 35

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