Weitere Lockerungen für Handel und Gastronomie

Mit Veröffentlichung der neuen Niedersächsischen Landesverordnung vom 30. Mai 2021, treten am Montag, 31. Mai 2021 bei dem aktuell stabilen Inzidenzwert unter 50 weitere Lockerungen für den Braunschweiger Handel und die Gastronomie in Kraft.

Für den Einzelhandel entfiel bereits am Samstag, 29. Mai, die Testpflicht sowie Terminvergabe mit Kontaktdatennachverfolgung. Jetzt erfährt besonders die Gastronomie Erleichterungen durch die neue Verordnung:

  • Keine Testpflicht für den Besuch der Außengastronomie, die Bewirtung muss weiterhin an Tischen erfolgen, es gilt Maskenpflicht bei betreten der Innenräume oder Aufenthalt in geschlossenen Räumen, bspw. den sanitären Anlagen, draußen muss keine Maske getragen werden.
  • Öffnung der Innengastronomie bei Hälfte der zulässigen Personenkapazität des Betriebs sowie Testpflicht und Sperrstunde um 23 Uhr.
  • Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie die Kontaktdatenerhebung sind weiterhin vorgeschrieben.
  • Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis in geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs sind unzulässig, in den Bereichen der Außenbewirtschaftung sind sie mit bis zu insgesamt 50 Personen und negativen Testnachweisen zulässig.

Im Fall einer stabilen Inzidenz unter 35

Wenn die Inzidenz einschließlich Montag, 31. Mai, unter 35 liegt, dann wird durch die Stadt Braunschweig am Dienstag, 01. Juni, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, deren Regelungen ab Mittwoch, 02. Juni, gelten würden:

Einzelhandel:

  • Keine Quadratmeterbeschränkungen im Einzelhandel mehr.
  • Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht sind weiterhin vorgeschrieben.

Gastronomie:

  • Keine Testpflicht für den Besuch der Innen- oder Außengastronomie. Die Sperrstunde sowie die Kapazitätsbeschränkungen der Innengastronomie entfallen ebenfalls.
  • Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie die Kontaktdatenerhebung sind weiterhin vorgeschrieben.
  • Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis sind bis zu 100 Personen zulässig, sofern alle Gäste einen negativen Testnachweis vorlegen können.

Bei den Kontaktbeschränkungen werden vollständig geimpfte und genesene Personen zahlenmäßig nicht eingerechnet, so dass eine unbegrenzte Zahl an vollständig geimpften und genesenen Personen an einem Tisch Platz nehmen dürfen.

Die Kontaktdatenerhebung soll elektronisch erfolgen und kann im Einzelfall in Papierform erfolgen, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist.

Die jeweiligen Regelungen werden weiterhin aufgrund der Über- oder Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen bzw. 5 Werktagen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung festgestellt.

Die jeweils geltenden Regelungen in Braunschweig auf Basis des Inzidenzwerts finden Sie tagesaktuell auf der städtischen Internetseite.

Tagungen und Kongresse – Veranstaltungen wieder möglich

Kongressanbieter und Veranstaltungsplaner können laut der aktuellen Niedersächsischen Verordnung ab dem 31. März 2021 wieder Veranstaltungen im geschäftlichen Kontext planen und durchführen. Bis zu 100 Personen dürfen sich dann in geschlossenen Räumen treffen, sinkt die Inzidenz unter 35 sind es sogar bis zu 500 Teilnehmer:innen.

Alle aktuellen Informationen zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Veranstaltungsplanung und -durchführung finden Sie auf der Internetseite des Convention Bureau Braunschweig (CBBS).

Weitere Lockerungen für Handel und Gastronomie

Archiv

AAI NEWSLETTER

jetzt abonnieren