Beschlussantrag des AAI zum Postareal am Hauptbahnhof

Der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e.V. kann angesichts der städtebaulich für das Oberzentrum Braunschweig bedeutenden exponierten Lage des Hauptpost-Areals nicht nachvollziehen, warum in der bisherigen Diskussion neben einer Nutzung durch Verwaltungen alternativlos die Nutzung durch ein weit überdimensioniertes zusätzliches Einkaufszentrum in der Größenordnung der Schloss-Arkaden vorgeschlagen wird. Der AAI fordert die Stadt Braunschweig deshalb auf, im Zusammenwirken mit der Volksbank eG großstädtischen Ansprüchen genügende Nutzungsalternativen (z.B. Kongress- und Veranstaltungswesen, Hotel) einzubringen. Auch die Schloss-Arkaden wurden städtebaulich hervorragend durch das Kulturzentrum der Stadt im Braunschweiger Schloss ergänzt. Die bisher allein zur Debatte gestellte projektbezogene Aufweichung des bestehenden – und erst kürzlich durch Ratsbeschluss vom 22.Juni 2010 bekräftigten- Zentrenkonzeptes zugunsten eines weiteren großen Einkaufszentrums ist aus Sicht des AAI abzulehnen.

Der AAI stellt daher durch die unterzeichnenden Mitglieder des Handelsausschusses der Industrie- und Handelskammer Braunschweig den folgenden

Beschlussantrag für eine Empfehlung des Handelsausschusses der IHK Braunschweig an Hauptgeschäftsführung und Vollversammlung:

Der Handelsausschuss empfiehlt, dass Zentrenkonzept der Stadt Braunschweig als Vertrauensgrundlage für Grundeigentümer, Investoren, Kreditgeber und Einzelhändler grundsätzlich beizubehalten und es nicht durch eine Bauleitplanung zugunsten eines Einkaufszentrums von 30.500 qm Verkaufsfläche auf dem Hauptpost-Areal am Hauptbahnhof aufzuweichen.

 

Begründung:

 

1. Zusätzlicher Einzelhandel in der angedachten Größenordnung und mit den vorgesehenen Sortimenten an diesem Standort würde das derzeitige Einzugsgebiet der Einkaufsstadt Braunschweig nicht weiter ausdehnen und nur wenige zusätzliche Kunden aus dem Umland generieren. Schon jetzt sind hier bei realistischer Betrachtung selbst unter Berücksichtigung der Schloss-Arkaden die Obergrenzen erreicht.

2. Deshalb würde eine erhebliche Umverteilung der Umsätze zu Lasten der Geschäfte in der Braunschweiger Innenstadt, des großflächigen Einzelhandels an der Peripherie und der Stadtteilzentren stattfinden. Nicht berücksichtigt ist dabei der zunehmende Einkauf über das Internet, z.B. bei Unterhaltungselektronik aber auch Heim- und Haustextilien und Büchern. Hier trifft der stationäre Einzelhandel bereits auf verschärften Wettbewerb.

3. Insbesondere würden der im Nahversorgungskonzept und im Konzept zentraler Versorgungsstandorte der Stadt Braunschweig ausgewiesene und bereits bestehende Einzelhandel im Umfeld des Hauptpostareals erheblich beeinträchtigt und die heute funktionierende Nahversorgung in einigen Bereichen gefährdet.

4. Einzelhandelsunternehmen, Grundstückeigentümer und Investoren, die im Vertrauen auf das Zentrenkonzept, und insbesondere nach Ansiedlung der Schloss-Arkaden, mittel- und langfristig angelegte erhebliche Investitionen getätigt und finanziert haben, würden im Nachhinein eine im Einzelfall beträchtliche Wertminderung erleiden.

5. Es bestünde die Gefahr, dass zukünftige Investoren an anderer Stelle und mit anderen Projekten diese Projekte und deren Umsetzung ggf. einfordern können, wenn hier zu Gunsten eines überdimensionierten weiteren Einkaufszentrums entschieden würde.

Beschlussantrag des AAI zum Postareal am Hauptbahnhof

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