Beitragsordnung
Natürliche Personen, juristische Personen und Personen-gesellschaften haben gemäß § 3 der Vereinssatzung die Möglichkeit eine Vollmitgliedschaft oder/und eine Fördermitgliedschaft zu beantragen:
Vollmitgliedschaft mit Stimmrecht
Die Mitglieder werden nach dem Gesamtbild Ihres Betriebes (Mitarbeiterzahl, Verkaufsfläche, Umsatz) in fünf Größenklassen und entsprechende Beitragsstufen eingeordnet. Die Einstufung der Mitglieder erfolgt anhand einer Selbsteinschätzung des Mitgliedes und durch den Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Beiträge ab 01.01.2005 betragen je nach Größenklasse des Unternehmens: (bitte einzeilig schreiben) Größenklasse
Jahresbeitrag
Größenklasse | Jahresbeitrag |
I | 200,- EUR |
II | 500,- EUR |
III | 1.500,- EUR |
IV | 3.000,- EUR |
V | 4.500,- EUR |
Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht
Die Selbsteinschätzung der frei wählbaren Beitragshöhe erfolgt durch das Mitglied sowie den Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
Alle Beiträge werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.